
Oberstes Gericht untersagt Anbau von Gensoja
npla.de
(Berlin, 10. November 2015, ceccam/poonal).- Der Oberste Mexikanische Gerichtshof, der einem Verfassungsgericht gleich kommt, hat die kommerzielle Aussaat von Gensoja auf der Halbinsel Yucatán untersagt. Er kam in einer am 4. November einstimmig gefassten Entscheidung zu dem Schluss, dass die im Mai 2012 von einer Fachabteilung des mexikanischen Landwirtschaftsministeriums dem Monsanto-Konzern erteilte Genehmigung keine Gültigkeit besitzt, da Verfassungsrechte der indigenen Völker verletzt wurden.